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Tipps zum Einzug

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Ein Beitrag von Frau Kerstin Dietrich, Rechtsanwältin Stuttgart.

Soweit Sie erwägen, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, empfiehlt es sich, z.B. die Vorlage der Handwerkerrechnungen für die letzten fünf Jahre zu erbitten, damit Sie sehen, was alles im Haus bzw. in der Wohnung gemacht worden ist und deren Vollständigkeit zum wesentlichen Vertragsbestandteil zu erklären.

Beim Einzug sollten Sie die Zählerstände unter Anwesenheit von Zeugen notieren. Wenn Sie nichts unternehmen und ihren Energieversorger nicht aktiv auswählen, dann sind Sie zunächst in der sogenannten Grundversorgung beim örtlichen Anbieter, welcher dort die meisten Haushalte mit Energie versorgt. Dies ist nicht immer der günstigste Tarif. Deshalb empfiehlt es sich, auf Basis Ihrer bisherigen Verbrauchszahlen (sofern sich sonst in Ihrem Haushalt nichts geändert hat), von ihrem bisherigen Verbrauch und Ihren bisherigen Kosten auf die künftigen Kosten für Heizung umzurechnen, indem sie die bisherige Quadratmeterzahl der Wohnung oder des Hauses und die Kosten dafür ins Verhältnis zu der neuen zu beheizenden Fläche setzen. Auf Basis dieser Schätzung können  Sie die Preise für Ihren vermutlichen Verbrauch in der neuen Wohnung oder im neuen Haus vergleichen und einen für Sie günstigen Energieversorger für Strom und Gas wählen. Während der ersten drei Monate sollten Sie sich die Zählerstände für Strom regelmäßig notieren, um so abzugleichen, ob Ihre Schätzung in etwa den tatsächlichen Zahlen entspricht. Bei einer Gasheizung sind die Besonderheiten der Heizperiode zu berücksichtigen. Auch für Gas sollten im ersten Jahr vorsorglich alle zwei Monate die Zählerstände notiert werden.

Nach dem ersten Jahr können Sie so prüfen und erkennen, ob Ihre Schätzung zutreffend war oder nicht und gegebenenfalls den Energieversorger auf Basis der neuen Erkenntnisse zu Ihren Verbrauchszahlen nochmals wechseln. Es ist deshalb empfehlenswert, bei Einzug in ein neues Objekt zunächst einen Vertrag mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr abzuschließen.

Anwalt Stuttgart für Mietrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht


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